Zuschussanträge
Das Bischöfliche Jugendamt fördert folgende Aktivitäten und berät in allen anderen Förderbereichen.
Zuständig ist:
Thomas Steger 0851 393‑5310 thomas.steger@bistum-passau.de
1. Religiöse Einkehrtage und Fahrten der Jugend
Religiöse Einkehrtage und Fahrten für Jugendliche von 15 – 25 Jahren werden durch das Bischöfliche Jugendamt mit einem Drittel der förderungsfähigen Kosten bezuschusst.
2. Firmgemeinschaftstage
Wenn die Firmvorbereitung außerhalb der Pfarrei bzw. Schule durchgeführt wird, und z. B. als Gemeinschaftswochenende in einem Jugendhaus stattfindet, übernimmt das Bischöfliche Jugendamt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten.
3. Tage der Orientierung (TdO)
für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 — 11 von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Träger dieser Maßnahmen sind die kirchlichen Jugendbüros, die neben der Organisation auch den größten Teil der Finanzierung leisten. Hilfestellung bei Projekten leistet auch das SchülerInnenreferat.
4. Besinnungstage
von Schülerinnen und Schülern der Krankenpflege, Land- und Hauswirtschaftsschulen. Träger sind die jeweiligen Schulen; das Bischöfliche Jugendamt bezuschusst Unterkunft, Verpflegung, Honorare, Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten.
5. Neubau, Renovierung und Ausstattung von Gebäuden oder Räumen kirchlicher Jugendarbeit
Das Bischöfliche Jugendamt Passau fördert über den Jugendheimbaufonds der Diözese Aufwendungen von Neubau/Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der kirchlichen Jugendarbeit. Antragsberechtigt sind alle kirchlichen Jugendgruppen und Jugendorganisationen des Ortes in Zusammenarbeit mit Pfarrer und Pfarrkirchenstiftung. Je nach Gesamtsumme beträgt der Zuschuss bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten.
6. Förderung von Maßnahmen, Instrumenten und Verstärkeranlagen für Singgruppen des
Neuen Geistlichen Liedes
Das Forum Neues Geistliches Lied bezuschusst für Singgruppen, die sich dem Neuen Geistlichen Lied widmen, Fortbildungsmaßnahmen und Ausstattung im Instrumenten- und Verstärkerbereich.
7. Zuschussmöglichkeiten durch den BDKJ St. Altmann e.V.
Über den BDKJ St. Altmann e.V. können verschiedene Projektideen bezuschusst weden. Beispielsweise Angebote im Rahmen der Flüchtlings- und Asylhilfe, Profilschärfung und Außendarstellung der Jugendverbände, besondere Aktivitäten und Vorhaben in der kirchlichen Jugendarbeit. Zudem können auch Förderung von Maßnahmen der integrativen Arbeit mit behinderten Jugendlichen beantragt werden: Der BDKJ St. Altmann e.V. bezuschusst Maßnahmen, an denen Jugendliche (bis 27 Jahre) und behinderte Jugendliche teilnehmen.